Urlaubsrechner

Wie viel Urlaub steht mir zu? Vor allem am Anfang des Dienstverhältnisses und bei Teilzeit ist die Antwort nicht ganz offensichtlich. Unser Urlaubsrechner nach österreichischen Regelungen schafft Klarheit. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Die Wochentage, an denen Sie laut Arbeitsvertrag regelmäßig arbeiten (z. B. 3 bei einer 3-Tage-Woche). Die Wochenstunden sind unerheblich.

Der erste Tag Ihres laufenden Dienstverhältnisses laut Arbeitsvertrag.

Der Tag, für den Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen möchten. Standard ist heute.

Urlaubstage, die Sie im laufenden Urlaubsjahr bereits verbraucht haben. Stunden zählen dabei nicht.

Ergebnis (aktuelles Urlaubsjahr)

Geben Sie Ihr Eintrittsdatum ein, um Ihren Urlaubsanspruch zu sehen.

100 % in Ihrem Browser

Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser berechnet. Es werden keine Daten an einen Server gesendet.

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Es wird der gesetzliche Mindestanspruch von 5 Wochen nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) angenommen.

Annahmen dieser Berechnung

  • 5 Wochen Urlaubsanspruch pro Urlaubsjahr (ohne 6. Woche ab dem 26. Dienstjahr).
  • Das Urlaubsjahr beginnt am Eintrittsdatum, nicht am Kalenderjahr.
  • Kein Übertrag aus früheren Urlaubsjahren und keine Verjährung werden berücksichtigt.
  • Keine Aliquotierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Urlaubsersatzleistung).

Quellen

Stand: 01.09.2026

Wie wird der Urlaubsanspruch in Österreich berechnet?

Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) haben Arbeitnehmer:innen in Österreich Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Urlaubsjahr. Das sind 25 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche oder 30 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

Bei Teilzeit wird der Anspruch auf die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche umgerechnet: Arbeitstage pro Woche mal 5 Wochen. Bei einer 3-Tage-Woche sind das 15 Arbeitstage im Jahr, bei 2 Tagen 10. In Wochen gemessen bleibt der Urlaub mit 5 Wochen gleich.

In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Urlaubsanspruch anteilig im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Danach steht der volle Jahresanspruch zu. Das Urlaubsjahr beginnt grundsätzlich am Eintrittsdatum.