
Normalarbeitszeit in Österreich – und was alles davon abhängt
Urlaub, Krankenstand, Feiertage – einfach erklärt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Normalarbeitszeit ist der zentrale Baustein im österreichischen Arbeitsrecht. Von ihr hängt ab, wie viel Urlaub Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, was bei Krankenstand passiert und wie Feiertage abgerechnet werden. Klingt trocken – ist aber wichtig. Hier das Wesentliche in einfachen Sätzen.
Was ist die Normalarbeitszeit?
Die Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die ohne Überstundenzuschlag geleistet wird. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) setzt die Obergrenze:
- 8 Stunden pro Tag
- 40 Stunden pro Woche
Viele Kollektivverträge senken die Wochenarbeitszeit auf 38,5 oder sogar 38 Stunden. Alles, was darüber hinausgeht, sind Überstunden – mit Zuschlag.
Für Teilzeitkräfte gilt: ihre vereinbarte Arbeitszeit ist ihre persönliche Normalarbeitszeit. Jede Stunde darüber ist eine Mehrstunde, und ab der gesetzlichen Grenze eine Überstunde.
Urlaubsanspruch
Das Urlaubsgesetz (UrlG) gewährt in Österreich 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (nach 25 Dienstjahren: 6 Wochen). Das klingt einfach – die Frage ist aber: wie viele Tage sind 5 Wochen?
- Bei einer 5-Tage-Woche sind das 25 Werktage Urlaub
- Bei einer 6-Tage-Woche sind das 30 Werktage Urlaub
- Bei Teilzeit (z. B. 3 Tage pro Woche) sind es entsprechend 15 Tage
Entscheidend ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenanzahl. Jemand, der an 5 Tagen je 4 Stunden arbeitet, hat genauso 25 Urlaubstage wie jemand mit 5 Tagen je 8 Stunden.
Während des Urlaubs wird das reguläre Entgelt weitergezahlt – berechnet auf Basis der Normalarbeitszeit.
Krankenstand
Werden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter krank, greift die Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter – und zwar auf Grundlage der Normalarbeitszeit.
- Im 1. Dienstjahr: volle Entgeltfortzahlung für 6 Wochen, danach 4 Wochen halbes Entgelt
- Die Dauer steigt mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 12 Wochen voll und 4 Wochen halb
Auch hier ist die Normalarbeitszeit die Berechnungsbasis. Wer normalerweise 38,5 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt im Krankenstand genau dieses Entgelt weitergezahlt – nicht mehr, nicht weniger.
Feiertage
Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, ist er arbeitsfrei bei vollem Entgelt.
- Die Bezahlung richtet sich nach der Normalarbeitszeit, die an diesem Tag geleistet worden wäre
- Wer an einem Feiertag trotzdem arbeitet, hat Anspruch auf Feiertagszuschlag (in der Regel doppeltes Entgelt)
- Für Teilzeitkräfte gilt: fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem sie ohnehin nicht arbeiten, entsteht kein zusätzlicher Anspruch
Warum die Normalarbeitszeit so wichtig ist
All diese Themen – Urlaub, Krankenstand, Feiertage, Überstunden – haben eines gemeinsam: die Normalarbeitszeit ist die Berechnungsgrundlage. Stimmt die Zeiterfassung nicht, stimmt auch alles andere nicht:
- Urlaubsrückstellungen werden falsch berechnet
- Krankenstandsentgelt weicht vom tatsächlichen Anspruch ab
- Feiertagsentgelt wird zu viel oder zu wenig ausbezahlt
- Überstunden werden übersehen oder irrtümlich vergütet
Wer die Normalarbeitszeit sauber erfasst, hat eine solide Basis für die gesamte Lohnverrechnung.
Wie Zeitgeist Ihnen dabei hilft
Mit Zeitgeist wird die Normalarbeitszeit pro Mitarbeiter hinterlegt – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder individuelle Modelle. Alles Weitere passiert automatisch:
- Überstunden werden automatisch erkannt und korrekt ausgewiesen
- Urlaubstage werden auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage berechnet
- Fehlzeiten wie Krankenstand oder Urlaub sind sauber dokumentiert
- Monatsberichte für die Lohnverrechnung sind auf Knopfdruck fertig
Kein Kopfrechnen, kein Rätselraten, keine bösen Überraschungen bei der nächsten GPLA.
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