Arbeitszeitgesetz - kurze Übersicht

Arbeitszeitgesetz - kurze Übersicht

Eine minimale Zusammenfassung des österreichischen AZG - Normalarbeitszeit, Höchstgrenzen, Pausen und Ruhezeiten sowie Ihre Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG.

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) legt in Österreich fest, wie lange Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten dürfen. Sie als Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten lückenlos aufzuzeichnen.

Die wichtigsten Zeitlimits

In den meisten Fällen gelten folgende Regelungen. Eventuelle Abweichungen sind je nach Kollektivvertrag möglich.

  • 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche sind die gesetzliche Normalarbeitszeit (je nach Kollektivvertrag auch 38,5h)
  • Maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche sind das absolute Limit, inklusive Überstunden. Zusätzlich gilt, dass im Durchschnitt von 17 Wochen die Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf.
  • Maximal 4 Überstunden pro Tag und 20 pro Woche sind erlaubt
  • Mindestens 30 Minuten Pause sind Pflicht nach mehr als 6 Stunden Arbeit am Stück
  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit müssen zwischen zwei Arbeitstagen liegen

Einen kompakten Überblick bietet die WKO.

Ihre Aufzeichnungspflicht (§ 26 AZG)

Dieser Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt, ist aber rechtlich genauso bindend wie die Arbeitszeitlimits selbst.

  • Jeder Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aller Beschäftigten dokumentieren (§ 26 AZG)
  • Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße, also auch bei nur einem Mitarbeiter
  • Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte sind ausdrücklich eingeschlossen
  • Das Arbeitsinspektorat prüft regelmäßig, und bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen

Detaillierte Informationen zur Aufzeichnungspflicht finden Sie bei der WKO.

Mit einer rechtskonformen Zeiterfassung erspart man sich nicht nur die Verwaltungskosten, sondern auch eventuelle Strafen bei behördlichen Prüfungen (z.B. die GPLA).

Wie Zeitgeist Ihnen das abnimmt

Mit Zeitgeist erfüllen Sie all diese Anforderungen automatisch. Kein Papierchaos, keine fehleranfälligen Excel-Tabellen, keine bösen Überraschungen bei einer Prüfung. Zeitgeist stellt sicher, dass ungültige Einträge gar nicht erst akzeptiert werden, und erinnert Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter automatisch daran, fehlende Zeiten rechtzeitig nachzutragen. So sind Ihre Aufzeichnungen jederzeit vollständig und rechtssicher.

  • Zugänglichkeit, so dass Mitarbeiter problemlos selbstständig Ihre Arbeitszeit erfassen
  • Start- und Endzeiten werden lückenlos erfasst
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