Feiertage in Österreich – gesetzlich, arbeitsfrei und was bei Arbeit am Feiertag gilt

Feiertage in Österreich – gesetzlich, arbeitsfrei und was bei Arbeit am Feiertag gilt

Die 13 gesetzlichen Feiertage in Österreich, Feiertagsentgelt, Ausnahmen nach Branche und warum Feiertage in der Zeiterfassung sauber abgebildet werden sollten.

Gesetzliche Feiertage in Österreich sind fest im Kalender verankert: An diesen Tagen gilt grundsätzlich Ruhe – ohne dass Beschäftigte finanziell benachteiligt werden. Die Details variieren je nach Branche und Vertrag; für die Zeiterfassung zählt vor allem, Feiertage klar von Urlaub, Krankenstand und normaler Arbeitszeit zu trennen.

Die 13 gesetzlichen Feiertage

In ganz Österreich gelten 13 Feiertage:

  • Neujahr (1. Jänner)
  • Heilige Drei Könige (6. Jänner)
  • Ostermontag
  • Staatsfeiertag (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Mariä Himmelfahrt (15. August)
  • Nationalfeiertag (26. Oktober)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Mariä Empfängnis (8. Dezember)
  • Christtag (25. Dezember)
  • Stephanstag (26. Dezember)

Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind keine gesetzlichen Feiertage – auch wenn viele Betriebe dort kürzer arbeiten oder früher schließen.

Was gilt grundsätzlich?

An einem gesetzlichen Feiertag ist die Arbeit in der Regel ruhend. Wer nicht arbeitet, erhält weiterhin das übliche Entgelt für diesen Tag – das nennt man Feiertagsentgelt. Ein Feiertag darf also nicht dazu führen, dass das Gehalt sinkt.

Mehr Hintergrund zur Berechnungsbasis finden Sie im Artikel zur Normalarbeitszeit in Österreich.

Wann darf an Feiertagen gearbeitet werden?

Nicht überall kann die Arbeit ruhen – etwa in Pflege, Spitälern, Gastronomie, Tourismus oder Verkehr, wenn der Betrieb oder die Aufgabe es erfordert. Kollektivverträge und der Arbeitsvertrag können weitere Regeln festlegen. Die genauen Zuschläge oder Zeitausgleich richten sich daher oft nach Branche und KV.

Bezahlung bei Feiertagsarbeit

Wird an einem Feiertag gearbeitet, kommen typischerweise zwei Bausteine zusammen: das Feiertagsentgelt für den freigestellten Tag und die Bezahlung für die tatsächlich geleisteten Stunden. Zuschläge oder Zeitausgleich können zusätzlich vereinbart sein – das steht im jeweiligen Kollektivvertrag.

Teilzeit

Auch in Teilzeit hängt der Anspruch davon ab, ob der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Liegt er auf einem Tag, an dem ohnehin nicht gearbeitet würde, gibt es in der Praxis oft keinen zusätzlichen Anspruch für diesen Tag – analog zur Logik bei der Normalarbeitszeit.

Zeitgeist: Feiertage und Arbeitszeit automatisch richtig

Zeitgeist berücksichtigt die österreichischen gesetzlichen Feiertage automatisch im Kalender. Dadurch werden Soll- und Ist-Arbeitszeiten sowie Auswertungen an Feiertagen korrekt abgebildet – ohne dass Teams Feiertage manuell einpflegen müssen. Feiertage werden von Urlaub, Krankenstand und normaler Arbeitszeit getrennt geführt, sodass die Zeiterfassung zur Lohn- und Auswertungslogik passt und weniger Fehler entstehen.

Kurz zusammengefasst

  • 13 gesetzliche Feiertage in ganz Österreich; 24.12. und 31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage.
  • Grundsätzlich arbeitsfrei mit Feiertagsentgelt, wenn der Tag ein regulärer Arbeitstag wäre.
  • Ausnahmen u. a. für Pflege, Gastronomie, Tourismus, Verkehr; Details oft im Kollektivvertrag.
  • Feiertagsarbeit: Feiertagsentgelt plus Bezahlung für geleistete Stunden; Zuschläge je nach KV.
  • Zeitgeist nutzt den österreichischen Feiertagskalender automatisch und passt die Arbeitszeitberechnung entsprechend an.